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Ihre Spende oder Zustiftung

Spende und Zustiftung

Die Geschwister Gaß-Stiftung freut sich über jede Art von Engagement, das dem Stiftungszweck zu Gute kommt.

Ihre Spende

Wollen Sie die Arbeit der Stiftung unterstützen, so bietet sich dafür zum Beispiel die Möglichkeit einer Spende an. Die gespendeten Finanzmittel werden zeitnah in Projekten der Geschwister Gaß-Stiftung verwendet. Ansprechpartner für eine Spende ist der Vorstand der Geschwister Gaß-Stiftung.

Ihre Zustiftung

Außerdem besteht für Sie die Möglichkeit einer Zustiftung. Der Unterschied zu einer Spende liegt darin, dass eine Zustiftung direkt in das Stiftungsvermögen fließt und somit langfristig die Erträge der Stiftung erhöht. Selbstverständlich werden auch die Erträge aus einer Zustiftung ausschließlich für Projekte und Förderungen im Sinne des Stiftungszwecks verwendet. Ansprechpartner für eine Zustiftung ist der Vorstand der Geschwister Gaß-Stiftung. Alle Formalitäten im Zusammenhang mit einer Zustiftung erledigt die Geschwister Gaß-Stiftung gerne für Sie.

Ihre steuerlichen Vorteile

Wer an eine gemeinnützige Stiftung spendet/zustiftet, kann diese Zuwendung ganz oder teilweise als Sonderausgaben bei seiner Steuererklärung geltend machen. Die Gemeinnützigkeit unserer Stiftung ist vom Finanzamt Schorndorf anerkannt. Für beide Arten einer Zuwendung (Spende bzw. Zustiftung) an die Geschwister Gaß-Stiftung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung.

Ihre gute Absicht ist uns wichtig!

Möchten Sie als Spender oder Zustifter mit Ihrem Namen, Betrag und einem eigenen Satz zum Zuwendungszweck, den Sie mit Ihrer Spende oder Zustiftung unterstützen möchten, auf unserer Website genannt werden? Gerne! Geben Sie in diesem Fall einfach Ihren Wunsch auf unserem Spendenformular an.

Spendenkonto:

IBAN: DE34 6006 9462 0022 6720 01 BIC: GENODES1WBB

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